Regelungen ab 09.02.2022

Beim Sport in Innenräumen gilt weiterhin grundsätzlich 2G+

Die Auffrischungsimpfung (Boostern!) ersetzt den zusätzlich zur Immunisierung erforderlichen Antigenschnelltest. 

Auch zweimal geimpfte Personen, die sich danach trotzdem infiziert haben und wieder genesen sind, benötigen keinen zusätzlichen Test.

Schüler/ Schülerinnen gelten grundsätzlich als getestet, wenn sie am Trainingstag in der Schule waren.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind den Immunisierten gleichgestellt.